Office Automation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen

(1) Office Automation SysTec GmbH, Fraundorf 9c, D-84335 Mitterskirchen, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Händler“) betreibt unter der Webseite https://www.oa-s.de einen Online-Shop für Waren, Digitale Güter und Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://www.oa-one.de.

(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
(a) Auswahl der gewünschten Ware, der digitalen Güter, der gewählten Dienstleistung(en),
(b) Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
(c) Prüfung der Angaben im Warenkorb, Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
(d) Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
(e) Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
(f) Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.

(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Office Automation SysTec GmbH, Fraundorf 9c, D-84335 Mitterskirchen, Deutschland zustande.

(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
(a) Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(b) Der Verkauf von digitalen Gütern, z.B. Software oder Mediendownloads. Die konkret angebotenen digitalen Güter können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(c) Die Erbringung von Dienstleistungen. Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.

(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware, digitalen Güter und Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung.

(3) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten zusätzlich die auf der Website einsehbaren Lizenzvereinbarungen (https://www.oa-one.de/eula/) sowie die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.

§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.

(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.

(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: ca. 2 Tage nach dem Eingang der Zahlung).

(5) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Deutschland.


§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 6 Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

§ 7 Haftung

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.

§ 8 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 9 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

§ 10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden sind. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet.

§ 11 Abonnements

(1) Der Händler vertreibt die Vertragsprodukte zu seinen zum Zeitpunkt des Zustandekommens oder der Verlängerung des Einzelvertrages geltenden Preisen. Die im Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrags geltenden Preise des Händlers ergeben sich aus der Rechnung. Der Händler ist berechtigt, die Preise im Rahmen seiner allgemeinen Preispolitik zu ändern. Die Änderung darf nur aufgrund sich verändernder Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten oder bei Änderungen der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern vorgenommen werden. Zusätzlich behält der Händler es sich vor, den Preis bei erheblichen Veränderungen im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts entsprechend anzupassen. Hierbei gilt eine Anhebung von 0,5 Prozentpunkten oder mehr gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres als erhebliche Veränderung.
Der Händler wird über geänderte Preise spätestens 2 Monate vor deren Inkrafttreten informieren. Eine Preiserhöhung gilt nicht für Bestellungen, die vor Inkrafttreten der geänderten Preise beim Händler eingegangen sind.

(2) Bestellungen des Kunden erfolgen schriftlich oder in elektronischer Form an die vom Händler angegebene Adresse. Ein Vertrag über den Kauf der Vertragsprodukte (nachstehend „Einzelvertrag“ genannt) kommt mit schriftlicher Bestätigung des Auftrags durch den Händler, spätestens mit Lieferung der in der Bestellung genannten Vertragsprodukte zustande.

(3) Jeder Einzelvertrag wird mit der angegebenen Laufzeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage zum Laufzeitende. Erfolgt keine Kündigung, verlängern sich die Verträge um eine weitere Vertragslaufzeit.

(4) Wiederkehrende Zahlungen erfolgen über ein Lastschriftmandat. Der Einzug der Zahlungen für den Zahlungszeitraum erfolgt jeweils am 1. des Monats im Voraus. Der Händler stellt dem Kunden entsprechend der Zahlungsverpflichtung Rechnungen. Für überfällige Beträge werden Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat berechnet. Der Kunde erstattet dem Händler alle angemessenen Kosten, die dem Händler beim Einzug überfälliger Beträge vom Kunden entstehen (einschließlich angemessener Anwaltskosten). Der Kunde hat den Händler innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu benachrichtigen, wenn er einen in Rechnung gestellten Betrag bestreitet.

(5) Jeder Einzelvertrag unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung. Bei den Spracherkennungsprodukten von Nuance gelten ergänzend untenstehende Ergänzende AGB

§ 12 Überlassung von Diktiertechnik

(1) Der Händler stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages entgeltlich Mikrophone zur Verfügung. Die Geräte bleiben Eigentum des Händlers. Gegenstand der Überlassung sind die Produkte lt. Beschreibung.

(2) Die Funktonalität der Geräte ergibt sich aus ihrer aktuellen Produktbeschreibung im Shop.

(3) Der Austausch von Geräten erfolgt nach Rücksprache mit dem Händler bzw. wird von diesem turnusmäßig veranlasst. Der Kunde hat Anspruch auf Austausch des Geräts bei technischen Defekten, die bei sachgemäßer Bedienung auftreten. Die Organisation des Austauschs wird durch den Händler veranlasst.

(4) Der Kunde hat die Geräte bestimmungsgemäß zu verwenden.

(5) Bei Verlust der Geräte bzw. Defekt durch unsachgemäße Bedienung wird dem Kunden ein ermäßigter Kaufpreis in Rechnung gestellt (Im ersten Jahr -5%, im 2. Jahr -10% im 3. Jahr und folgenden Jahren -30%). Die Zahlung der Vertragsgebühren ist hiervon unabhängig.


Ergänzende AGB zu Hosted Services (Spracherkennung in der Cloud)
von NUANCE

Präambel

Die Office Automation SysTec GmbH, Fraundorf 9c, 84335 Mitterskirchen (nachfolgend: Händler) vertreibt die Produkte „Dragon Medical One“, „PowerMic mobile“, „Professional Anywhere“, „Dragon Legal Anywhere“, „Dragon Anywhere Mobile“ (nachfolgend: Vertragsprodukte/ Hosted Services). Der Händler selbst ist weder Hersteller, noch stellt er selbst die Produkte in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Vielmehr vertreibt er die Nutzungsrechte (nachfolgend: Software) an Endkunden (nachfolgend: Kunden) und bietet diesen ergänzende Leistungen an. Hersteller der Produkte ist die Nuance Communications Ireland ltd. (nachfolgend: Hersteller/Nuance). Die Software wird vom Hoster zur Verfügung gestellt. Der Händler bezieht die Vertragsprodukte zertifizierte Distributoren, die Vertragspartner von Nuance sind. Software und Hoster werden in Anlage 1 konkretisiert
Der Vertragspartner (nachfolgend: Kunde) ist Unternehmer und wird die Vertragsprodukte gemäß der Produktbeschreibung einsetzen. Zu diesem Zweck werden die zeitlich beschränkten Nutzungsrechte an den jeweiligen Produkten vertragsgemäß gewährt.
Der Kunde möchte die Software selbst oder durch seine Mitarbeiter (nachfolgend: Benutzer) verwenden und zu diesem Zweck mieten. Dies vorausgeschickt, schließen der Händler und der Kunde (nachfolgend zusammen: Parteien) eine Vereinbarung mit folgendem Inhalt:

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Händler und dem Kunden, soweit diese die kostenpflichtige Überlassung und Pflege von Software zum Gegenstand haben. Zudem finden die AGB auf die zeitlich befristete Überlassung von Testversionen der Software entsprechend Anwendung.

(2) Soweit neue Programmversionen der Software (z.B. Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, etc.,) verfügbar sind und diese dem Kunden überlassen werden, gelten auch hierfür diese AGB, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Händler ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Händler in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung an ihn vorbehaltlos beginnt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Händlers maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Händler abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote vom Händler sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Händler dem Kunden Leistungsbeschreibungen, die Benutzerdokumentation oder sonstige Unterlagen zur Software überlassen hat.

(2) Eine Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, unabhängig davon in welcher Form diese an den Händler übermittelt wurde. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Händler berechtigt, ein Vertragsangebot innerhalb von 14 Kalendertagen anzunehmen.

(3) Die Vertragsannahme durch den Händler kann entweder ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch die Bereitstellung der Software bzw. den zur Nutzung der Software benötigten Produktschlüssel erklärt werden.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Händler stellt den Kunden je nach Bestellung für die Dauer des Vertrages entgeltlich den Zugang (Login, Kennwort) für Nutzung der jeweiligen Vertragsprodukte über das Medium Internet zur Verfügung. Der Händler weist den Kunden eine Lizenz zu und versendet die entsprechenden Zugangsdaten (Login-Name und Passwort).

(2) Vertragsgegenstand ist die Überlassung der jeweiligen Nutzungsrechten/Lizenzen an den Vertragsprodukten (Software), die der Hersteller dem Kunden nach Maßgabe seiner Lizenzbestimmungen einräumt. Der Umfang der Leistung richtet sich nach der Produktbeschreibung und der jeweiligen Bestellung.

(3) Die Vertragsprodukte werden in der jeweils aktuellen Version über das Internet von der Nuance zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck ist ein entsprechender Server eingerichtet, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(4) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Produktbeschreibung.

§ 4 Bereitstellung der Software

(1) Der Hoster stellt die Software auf einem Server als Software-as-a-Service zur Verfügung. Die Bereitstellung der Software erfolgt durch die Bereitstellung der Zugangsdaten. Die Benutzerdokumentation wird vom Hoster bereitgestellt.

(2) Wird die Software durch Download geliefert (z.B. Client-Software), trägt der Kunde die Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Internetzugriff entstehen. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu den Dateien der Software gehörenden Datenpakets über den Data Port des Servers auf den Kunden über.

(3) Bereitstellungsfristen für die Software werden individuell vereinbart bzw. vom Händler bei Auftragsannahme angegeben. Sofern der Händler verbindliche Bereitstellungsfristen aus Gründen, die der Händler nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird der Händler den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Software auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Händler berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Händler unverzüglich erstatten.

(4) Der Händler verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich vorzunehmen, um sämtliche Softwarefehler zu beseitigen. Es ist hierbei zu beachten, dass das Hosting und die Pflege des Produkts grundsätzlich Hoster bzw. Hersteller vorgenommen werden. Nuance ist nicht dafür verantwortlich, den Kunden direkt zu unterstützen. Nuance wird angemessene Anstrengungen unternehmen wird, um Fehler zu beheben, die entweder schriftlich oder mündlich vom Support des Händlers gemeldet werden. Ein Fehler ist definiert als eine Operation der gehosteten Lösung, die sich wesentlich von der in der Dokumentation beschriebenen unterscheidet. Ein Fehler umfasst auch einen „Fehler“ oder „Absturz“, bei dem die gehostete Lösung oder Teile der gehosteten Lösung nicht mehr funktionieren.

(5) Der Eintritt des Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird die Zugangsdaten zur Software geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Der Kunde wird dem Händler unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

(2) Der Kunde wird auf eigene Kosten die – wie in der Produktdokumentation beschrieben – erforderlichen Zugangsvoraussetzungen, insbesondere Telekommunikations-/Internetverbindung, Firewall und alle Geräte und Betriebssoftware, schaffen, die die Benutzer benötigen, um auf die Software zuzugreifen und diese zu verwenden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Händler Fehler der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise vom Händler zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Fehlers erforderlichen Informationen an den Händler weiterleiten.

(4) Wenn der Händler feststellt, dass (a) der Kunde Störungen der Software oder dessen Infrastruktur verursachen, (b) rechtswidrige Aktivitäten stattfinden und solche Maßnahmen zu einer Haftung von Händler, Hoster und/oder von Nuance führen können, (c) Händler, Hoster oder Nuance an der Bereitstellung der Software durch eine behördliche Anordnung oder Anordnung eines Gerichts behindert werden oder (d) überfällige Beträge nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach schriftlicher Aufforderung bezahlt werden, kann der Händler, Hoster und/oder Nuance die Bereitstellung der Software sofort aussetzen. Der Händler wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden unverzüglich über eine solche Aussetzung zu informieren und wird mit dem Kunden zusammenarbeiten, um das Problem zu lösen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, durch oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software keine Rechte Dritter zu verletzen.

(6) Von Zeit zu Zeit stellt Nuance Updates und Upgrades für die Client-Software zur Verfügung. Der Kunde wird solche Updates und Upgrades innerhalb von 12 Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum installieren und nutzen. Hoster und Nuance unterstützen mindestens 12 Monate lang die Versionen der Client-Software wie folgt: Nuance unterstützt die aktuelle Version und die unmittelbar vorhergehende Client-Software; darüber hinaus unterstützt Nuance zu jedem Zeitpunkt auch jede Version mit einem allgemeinen Veröffentlichungsdatum innerhalb der letzten 12 Monate. Werden Vertragsprodukte durch Download geliefert, trägt der Kunde die Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Internetzugriff entstehen. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu den Dateien der Software gehörenden Datenpakets über den Data Port des Servers auf den Kunden über.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(8) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, angemessene Sicherungskopien seiner Daten und anderer Geschäftsinformationen und -aufzeichnungen zu erstellen und aufzubewahren sowie andere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die zumutbar sind, um mögliche Fehlfunktionen, Datenverluste oder Fehler zu erkennen und unbefugten Zugriff auf die Computersysteme des Kunden zu verhindern.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu untersuchen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Der Kunde räumt dem Händler, der Nuance und deren Subunternehmern hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfrage über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere hierzu zu vervielfältigen und zu ermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

(10) Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jeder Vertragspartner verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen schriftlich zur Beachtung des Datenschutzes und zur Wahrung der Vertraulichkeit. Der Kunde darf den Hosted Service und den Support nur in dem Umfang zur Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen, also z.B: Patienten, Mandanten nutzen, wie dies im Sinne der DSGVO gerechtfertigt ist. Der Kunde ist für diese Daten der Verantwortliche, der Hoster verarbeitet die Daten auf Weisung des Kunden als Auftragsverarbeiter. Der Kunde und der Händler verpflichten sich einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, sind die zu erbringenden Leistungen (insbesondere Miete und Pflege der Software) gemäß der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste/Angebot vom Kunden zu vergüten.

(2) Der Händler ist berechtigt, die Listenpreise im Rahmen ihrer allgemeinen Preispolitik zu ändern. Die Änderung darf nur aufgrund sich verändernder Marktbedingungen, bei Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten oder bei Änderungen der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern vorgenommen werden. Zusätzlich behält sich der Händler vor, den Preis bei erheblichen Veränderungen im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts entsprechend anzupassen. Hierbei gilt eine Anhebung von 0,5 Prozentpunkten oder mehr gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres als erhebliche Veränderung. Der Händler wird eine geänderte Preisliste spätestens zwei (2) Monate vor deren Inkrafttreten zur Verfügung stellen.

(3) Der Händler stellt dem Kunden die Vergütung turnusgemäß im Voraus in Rechnung. Die Vergütung ist ohne Abzüge sieben Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist die Vergütung während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Zahlt der Kunde die Vergütung trotz Zahlungsverzug und fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht, ist der Händler berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und zusätzlich zu seinem Schaden nach freier Wahl eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des ausstehenden Teils der vereinbarten Vergütung, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB zu verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen zu.

(7) Wird nach Abschluss eines Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Händler nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich dem Hoster und seinen jeweiligen Lizenzgebern (z.B. Nuance) zu. Titel und Interessen an und für das Original und alle Kopien der Vertragsprodukte, insbesondere der Hosted Services oder einer seiner Komponenten, und der Nuance-Produktdokumentation sowie aller abgeleiteten Werke davon, vorbehalten, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf alle Patente, Urheberrechte, Handelsgeheimnisse, Warenzeichen und andere damit verbundene Rechte an geistigem Eigentum. Die Rechte des Kunden an den Vertragsprodukten, der Nuance-Produktdokumentation und allen Kopien davon sind auf die im Rahmen dieser Vereinbarung während der Laufzeit oder gegebenenfalls einer Verlängerungsperiode danach lizenzierten Rechte beschränkt und unterliegen allen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen. Alle Rechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind dem Händler oder dessen Lizenzgebern vorbehalten.

(2) Der Händler räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichneten Produkte während der Dauer des jeweiligen Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Produkte nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Produkte laut jeweils aktueller Produktbeschreibung abgedeckt ist.

(3) Der Kunde darf
(a) pro Lizenz einem einzelnen autorisierten Benutzer das Recht einräumen, während der Laufzeit des Services remote über das Internet auf die Hosted Services zuzugreifen, zu nutzen und die Client-Software zu installieren und zum Zugriff auf die Services zu verwenden. Voraussetzung ist, dass der Zugang und die Nutzung in einer Art und Weise, die (i) dem Zweck der Services (wie sich aus Produktdokumentation und dieser Vereinbarung ergibt) entspricht, und bei Dragon Anywhere (ii) ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden außerhalb einer Gesundheitseinrichtung (Arztpraxis, Krankenhaus) und bei Dragon Medical One ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden in einer Gesundheitseinrichtung genutzt werden.
Soweit es sich bei dem Service um PowerMic Mobile handelt, darf dieser Service nur in Verbindung mit einem gültigen Abonnement des gehosteten Dragon Medical One-Service verwendet werden
(b) Kopien der Client-Software auf so vielen Geräten, welche den in der Produktdokumentation angegebenen Voraussetzungen entsprechen, zu reproduzieren und zu installieren, wie es zur Ausübung der Rechte gemäß dieser Vereinbarung zumutbar ist. Alle derartigen Kopien müssen echte und vollständige Kopien, einschließlich der Hinweise zum geistigen Eigentum, sein und von Medien oder Dateien stammen, die Nuance über den Händler zur Verfügung gestellt hat oder von einer Netzwerkquelle stammen, wenn echte oder vollständige Kopien dieser von Nuance über den Händler bereitgestellten Medien oder Dateien in die Netzwerkquelle kopiert werden. Der Kunde darf die Produkte nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oder vom Kunden eingesetzten Hardware.

(3) Sofern nicht abweichend vereinbart, darf der Kunde die Software vertragsgemäß nur für sein eigenes Unternehmen und zu eigenen internen Zwecken nutzen. Dem Kunden und seinen autorisierten Benutzern ist der Zugriff auf und die Nutzung der Hosted Services oder der Client-Software für den persönlichen Gebrauch des autorisierten Benutzers oder zum Nutzen Dritter untersagt.

(4) Der Kunde darf Umarbeitungen der Software, insbesondere Änderungen und Erweiterungen, nur durchführen, soweit dies durch zwingende Gesetze ausdrücklich erlaubt oder vertraglich vereinbart ist. Der Händler weist darauf hin, dass schon geringfügige Änderungen zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf der Software führen können.

(5) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln oder übersetzen und keine Programmteile herauslösen. Er wird die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, ein Reverse Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode abzuleiten, zugrunde liegende Ideen oder Algorithmen des Nuance-Produkts auf irgendeine Weise zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken. Sofern der Kunde aufgrund zwingender Gesetze ein Reverse Engineering oder eine Dekompilierung vornehmen darf, um eine volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Softwareprogrammen zu erreichen, hat der Kunde den Händler vorab über Art und Umfang der beabsichtigten Handlung zu informieren. Eine Dekompilierung ist nur zulässig, wenn der Kunde ein schutzwürdiges, berechtigtes Interesse an der Vornahme dieser Handlungen nachweist. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ergebnisse von Benchmark-Tests von Nuance-Produkten an Dritte weitergeben oder Kontrollen oder Einschränkungen, die in der Nutzung der Nuance-Software oder -Services enthalten sind oder damit verbunden sind, zu umgehen versuchen, automatisierte Informationen oder aufgezeichnete Anfragen an die Hosted Services einreichen, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist. In keinem Fall darf etwas in dieser Vereinbarung oder im Handelsablauf eine Lizenz implizieren, in irgendeiner Form oder auf andere Weise ein Patent, Urheberrecht, eine Marke, Warenzeichen oder andere Rechte an geistigem Eigentum vermitteln, die nicht ausdrücklich lizenziert sind.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden ist untersagt, die Software zu verkaufen, leasen, kopieren, vermarkten, vertreiben oder unterzulizenzieren oder die Software für Timesharing-, Hosting- oder Servicebürozwecke oder auf andere Weise zu verwenden. Gleiches gilt für den Zugriff auf die Software mittels Fremdsoftware oder ähnlichen Mitteln. Anderen als dem Kunden und dessen autorisierten Benutzern ist es nicht gestatten, auf die Hosted Services, die Client-Software oder deren Komponenten zuzugreifen, diese zu nutzen oder die Integrität/Leistung der Hosted Services zu beeinträchtigen oder zu stören. Die Weitergabe der Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung von dem Händler, Hoster und Nuance.

(7) Urhebervermerke, Versionsnummern, Markenzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Software dürfen in keinem Fall geändert oder entfernt werden. Gleiches gilt für die Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

(8) Auf Anfrage vom Händler ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich und schriftlich über den Umfang der Nutzung der Software Auskunft zu geben und geeignete Nachweise dafür vorzulegen, dass der vertraglich festgelegte Nutzungsumfang nicht überschritten wird. Der Händler ist bei begründetem Verdacht einer wesentlichen Überschreitung des Nutzungsumfangs berechtigt, beim Kunden zu prüfen, ob dieser den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang einhält. Zur Überprüfung dieser Angaben wird der Kunde dem Händler oder einem vom Händler beauftragten Prüfer zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Zugriff auf seine Endgeräte in dem Umfang gewähren, wie dies zur Überprüfung des Nutzungsumfangs erforderlich ist. Der Händler verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher nicht öffentlich bekannter Erkenntnisse über das Unternehmen des Kunden, die dem Händler im Zusammenhang mit der Überprüfung bekannt werden.

§ 8 Nutzungsbedingungen von Nuance

(1) Für die Software gelten im Verhältnis Kunde / Nuance die Nutzungsbedingungen von Nuance (nachfolgend: EULA), die in der Fassung vom 18. Mai 2020 in der Anlage 3a/b überlassen werden. Neufassungen, die die aktuelle Fassung ersetzen, stellt Nuance online bereit.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Neufassungen des EULA eigenverantwortlich zur Kenntnis zu nehmen und die Bestimmungen des EULA in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.

§ 9 Testversionen

(1) Soweit der Händler dem Kunden die kostenlose Möglichkeit einräumt, eine Testversion der Software für einen befristeten Zeitraum zu nutzen, erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, auf den vereinbarten Testzeitraum befristete Recht eingeräumt, die Software in dem im Einzelnen in § 7 dieser AGB festgelegten Umfang zu nutzen. Der befristete Testzeitraum beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten durch den Händler.

(2) Der Kunde wird die Testversionen der Software während des Testzeitraums nicht produktiv, sondern nur unter Einsatz von Testdaten und zu Testzwecken nutzen. Der Händler haftet während des Testzeitraums nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Für Sach- und Rechtsmängel der Testversionen der Software haftet der Händler nur, wenn der Händler dem Kunden einen Sach- und/oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. Eine darüberhinausgehende Haftung oder Gewährleistung für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Testversionen der Software ist ausgeschlossen.

§ 10 Support

(1) Soweit im Einzelfall mit dem Kunden nicht abweichend vereinbart, beinhalten die vom Händler erbrachten Supportleistungen die Bereitstellung von neuen, fehlerbereinigten Programmständen oder Programmteilen (Updates) sowie eine technische Unterstützung via E-Mail und Telefon (Hotline).

(2) Der Händler bietet First-Level-Support im oa-one Kundenportal sowie per Telefon/Fernwartung und per E-Mail. Second/Third-Level-Support erfolgt durch den Hersteller. Nuance bietet von Montag bis Donnserstag von 8:30 bis 17:00 sowie Freitag bis 15:00 Uhr außer an Feiertagen Support an. Zudem bietet Nuance dem Händler sieben Tage die Woche rund um die Uhr Unterstützung für Notfälle in englischer Sprache. Ein Notfallereignis ist definiert als ein Problem, das (a) Kliniker daran hindert, Berichte zu diktieren; (b) verhindert, dass Benutzer auf die gehostete Lösung zugreifen.

(3) Ungeachtet dessen erklärt der Kunde seine Zustimmung, dass der Hersteller oder dessen Vertriebspartner den Kunden und autorisierte Benutzer bezüglich der vom Händler bereitgestellten Support-Services kontaktieren kann.

(4) Der Händler ist nicht verpflichtet, Supportleistungen bereitzustellen (a) die für oder aufgrund von Änderungen der Software durch jemand anderen als Nuance benötigt werden; (b) für Software, die für einen anderen als den vorgesehenen Zweck verwendet werden; (c) für Software, die mit laut der Produktdokumentation inkompatiblen Geräten verwendet werden; (d) für Software, die mit Fremdsoftware verwendet wird, die in der Produktdokumentation nicht als kompatibel angegeben wurde; (f) Vertragsprodukte, die nicht ordnungsgemäß installiert und gewartet wurden (g) bei vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden oder dessen Benutzern; (h) bei Fehlfunktionen, die nicht auf die Software zurückzuführen sind; oder (i) im Falle von Schäden durch externe Quellen, einschließlich Viren und Angriffe, die nicht auf die Software zurückzuführen sind.

(5) Der Kunde wird alle zur Durchführung von Supportanalysen erforderlichen Informationen, IT-Einrichtungen und Zugriffsrechte in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte neue Versionen der Software oder Updates unverzüglich zu nutzen.

§ 11 Schutzrechte Dritter

(1) Sofern ein Dritter gegen den Kunden, der die Software vertragsgemäß nutzt, wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten berechtigte Ansprüche erhebt, wird der Händler nach seiner Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzen Rechten beschaffen oder die Software so abändern, dass die Software die Schutzrechte nicht mehr verletzt, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Ist dies dem Händler nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.

(2) Diese vorstehende Verpflichtung trifft den Händler nur, soweit der Kunde dem Händler über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und dem Händler alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

(3) Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine vom Händler nicht vorhersehbare Verwendung der Software oder durch Änderungen, die der Kunde eigenverantwortlich an der Software vornimmt, verursacht wird.

§ 12 Verfügbarkeit

(1) Die Software entspricht den in den Produktinformationen von Nuance genannten Spezifikationen. Der Händler gewährleistet nicht, dass die in der Software enthaltenen Funktionen für die Anforderungen des Kunden geeignet sind oder diese erfüllen.

(2) Der Hoster hat die Verfügbarkeit der Software während der Basiszeit (Gesamtzahl der Minuten in einem Kalendermonat, die am ersten Tag des Monats beginnen und am letzten Tag des Monats enden), abzüglich ausgeschlossener Ereignisse, zu mindestens 99,0 % der Zeit zu gewährleisten. Ausgeschlossene Ereignisse bezeichnet die Zeit, in der die Software nicht ausführbar oder verfügbar ist, aufgrund von
(a) Ausfallzeiten des Internets; (b) geplante Wartungen einschließlich Software- / Netzwerk- / Hardware-Upgrades / Releases; (c) Aktivitäten des Kunden, die die rechtzeitige Bereitstellung verhindern; (d) Ausfall einer nicht bereitgestellten Modalität, eines Informationssystems oder einer Netzwerkkomponente; (e) Versäumnis des Kunden, die Software gemäß den aktuellen Spezifikationen, der Dokumentation und dem Verwendungszweck zu betreiben; (f) Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Händlers/Hosters liegen (d.h. Ereignisse höherer Gewalt, Netzwerk- / Gerätefehler außerhalb des Rechenzentrums); (g) Nutzung von Diensten / Hardware / Software, die nicht vom Hoster bereitgestellt, spezifiziert oder empfohlen werden; (h) das Versäumnis des Kunden, die vorherigen Nuance-Anweisungen bezüglich der Nutzung eines Services zu befolgen; (i) Verwendung von Vorabversionen, Betaversionen oder Testversionen der Software oder einer Funktion davon; (j) unbefugte Handlungen oder fehlende Handlungen des Kunden, die zu fehlerhaften Eingaben oder Versuchen führen, Vorgänge auszuführen, die gegen die Anweisungen im Benutzerhandbuch und in den zugehörigen Unterlagen verstoßen; oder (k) Aussetzung des Zugangs des Kunden zu der Software gemäß dieser Vereinbarung.

(3) Der Händler, Hoster und Hersteller haben keinen Einfluss darauf, ob die Internetverbindung oder die Verbindung zu Telekommunikationsnetzen des Kunden beeinträchtigt oder unterbrochen wird. Dementsprechend haften weder der Händler noch Hoster oder Hersteller nicht für derartige Ereignisse und Schäden, die hierdurch entstehen.

(4) In einer Betriebssystem-Umgebung können Programme anderer Anbieter (z. B. ein E-Mail-Programm) möglicherweise mit der Software in Konflikt stehen. Der Hoster und der Händler lehnen jegliche Verantwortung für solche Konflikte ab.

(5) Der Kunde erkennt an, dass Spracherkennung und die Verarbeitung natürlicher Sprache statistische Prozesse sind, dass solche Prozesse und die Ausgabe von Produkten und Dienstleistungen, die solche Prozesse verwenden, Ungenauigkeiten aufweisen und dass die Software einen oder mehrere solche Prozesse umsetzen. Der Kunde erkennt an, dass Ungenauigkeiten und Fehler unvermeidlich sind, und stimmt zu, dass es in der alleinigen Verantwortung des Kunden und seiner Benutzer liegt, Ungenauigkeiten und Fehler zu identifizieren und gegebenenfalls zu korrigieren, bevor die Ergebnisse der Software verwendet oder auf die Ergebnisse der Software zurückgegriffen wird. Die Nutzung der Software entbinden den Kunden und seine Benutzer nicht von ihren jeweiligen beruflichen Verpflichtungen. Der Kunde informiert alle Benutzer vor der Nutzung der Software über das Vorstehende.

§ 13 Vertragslaufzeit und -beendigung

(1) Diese Vereinbarung wird mit einer Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten geschlossen und verlängert sich jeweils um die Vertragslaufzeit, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für eine Partei insbesondere vor, wenn (a) die andere Partei eine Pflicht in erheblichem Umfang schuldhaft verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer von der kündigenden Partei gesetzten angemessenen Frist abstellt; oder (b) die andere Partei zahlungsunfähig ist (z.B. im Falle der Antragstellung zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).

(3) Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform.

(4) Nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Rechte des Kunden, die gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden, unverzüglich, und der Kunde hat die Verwendung der Software einzustellen.

§ 14 Haftung

(1) Soweit sich aus dieser Vereinbarung einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Händler bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Händler haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (d) im Umfang einer vom Händler ausdrücklich übernommenen Garantie sowie (f) falls der Händler einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Händler nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung vom Händler jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung vom Händler besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Händler nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Mitarbeiter oder Vertreter).

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Händler insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die Anlagen zu diesen AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil und haben Geltungsvorrang zu diesen AGB. Sollten Teile dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(2) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Der Schiedsort ist Düsseldorf. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des CISG („UN-Kaufrecht“) wird ausgeschlossen.

(3) Der Kunde darf seine Rechte, Pflichten oder Rechtsmittel aus dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten oder anderweitig übertragen, es sei denn, dass der Händler einer solchen Abtretungen im Vorab zustimmt.

(4) Der Kunde gestattet dem Händler, seine Firma und Marke als Referenz zu Marketingzwecken zu verwenden.

(5) Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Zahlung wird die Nichterfüllung einer Partei insoweit entschuldigt, als die Leistung durch Streik, Feuer, Überschwemmung, höhere Gewalt, staatliche Handlungen oder Anordnungen oder Beschränkungen, Terrorakte, Krieg und Versagen von Lieferanten unmöglich gemacht wird oder aus anderen Gründen, bei denen die Nichterfüllung außerhalb der angemessenen Kontrolle der nicht erfüllenden Partei liegt und nicht auf deren Verschulden zurückzuführen ist.

(6) der Händler behält sich vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu überarbeiten. Die überarbeitete Fassung wird wirksam, sobald sie veröffentlicht wird, sofern nicht anders angegeben. Wenn die Änderungen die Rechte des Kunden einschränken oder dessen Verantwortlichkeiten erhöhen, wird der Händler den Kunden innerhalb von zwei (2) Monaten vor ihrer Geltung über den Inhalt der Neufassung informieren. Wenn der Kunde die Leistungen nach einer Änderung dieser Bedingungen weiterhin nutzen, erklärt er sich damit einverstanden, diese Änderungen einzuhalten und daran gebunden zu sein. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag beenden, bevor die Änderungen wirksam werden.

Anlagen
Anlage 1 Vertragsprodukte
Anlage 2 Nuance EULA (Stand: 18. Mai 2020)
Anlage 3 Ergänzungen EULA für Dragon Anywhere
Anlage 4 Vereinbarung über die Verschwiegenheit zur Wahrung des Berufsgeheimnisses
Anlage 5 Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

§ 4 Einräumung von Speicherplatz

1. Der Händler verschafft dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem von Nuance, bzw. deren Subunternehmern, betriebenen Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte gemäß der technischen Spezifikation ablegen.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarung mit Dritten verstößt.

4. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

5. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Händler den Hersteller auf Anforderung des Kunden auffordern, unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem von dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind herauszugeben oder zu löschen.

6. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

7. Dem Händler stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht zu.

§ 6 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

1. Der Händler ist im Rahmen der Hosted Services verpflichtet, dem Kunden den Zugang und Nutzung der Services gemäß dieser Vereinbarung während der jeweiligen Vertragslaufzeit zu ermöglichen.
Der Händler übernimmt keine Gewährleistungspflichten, die über die Gewährleistung des Herstellers hinausgehen.
Der Hersteller hat die Verfügbarkeit der Hosted Services während der Basiszeit (Gesamtzahl der Minuten in einem Kalendermonat, die am ersten Tag dieses Monats beginnen und am letzten Tag des Monats enden), abzüglich ausgeschlossener Ereignisse, zu mindestens 99,0% der Zeit zu gewährleisten.
Ausgeschlossene Ereignisse bezeichnet die Zeit, in der der Service nicht ausführbar oder verfügbar ist, aufgrund (a) Ausfallzeiten des Internets oder des Kundennetzwerks, (b) geplante Wartung einschließlich Software- / Netzwerk- / Hardware-Upgrades / Releases, (c) Aktivitäten des Kunden, die die rechtzeitige Bereitstellung der Services verhindern, (d) Ausfall einer nicht bereitgestellten Modalität, eines Informationssystems oder einer Netzwerkkomponente, (e) Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von dem Händler liegen (dh Ereignisse höherer Gewalt, Netzwerk- / Gerätefehler außerhalb des Rechenzentrums); (f) Nutzung von Diensten / Hardware / Software, die nicht von dem Händler bereitgestellt, spezifiziert oder empfohlen werden; (g) das Versäumnis des Kunden, die vorherigen Nuance-Anweisungen bezüglich der Nutzung eines Services zu befolgen; (h) Verwendung von Vorabversionen, Betaversionen oder Testversionen eines Services oder einer Funktion davon; (i) unbefugte Handlungen oder fehlende Handlungen des Kunden oder autorisierten Benutzer die zu fehlerhaften Eingaben oder Versuchen führen, Vorgänge auszuführen, die gegen die Betriebsanweisungen im Benutzerhandbuch und in den zugehörigen Unterlagen verstoßen, oder (j) Aussetzung des Zugangs des Kunden zu den Hosted Services gemäß der Vereinbarung.
Ist lediglich eine Verfügbarkeit von 98,5-99,0% gemäß den genannten Kriterien gegeben, so hat der Kunde ausschließlich einen Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von 5% der Servicegebühr für diesen Zeitraum. Wird lediglich eine Verfügbarkeit von unter 98,5% erreicht, so hat der Kunde einen Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von 10% der Servicegebühr für diesen Zeitraum.
Eine Anspruch auf eine entsprechende Gutschrift besteht nur, wenn der Kunde sich innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum des Vorfalls, also eines oder mehrerer Ereignisse, die zu Ausfallzeiten führen, an den technischen Support des Händlers wendet und den Vorfall meldet.
Um einen Anspruch auf eine Gutschrift haben zu können muss der Kunde alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, insbesondere der Zahlungsverpflichtungen, einhalten. Ein Anspruch besteht auch nicht, wenn der Kunde zu den Leistungsproblemen beigetragen hat.
Der Händler wird im angemessenen Umfang alle verfügbaren Informationen bewerten und nach Treu und Glauben feststellen, ob eine Gutschrift geschuldet wird.
Der Händler wird angemessene Anstrengungen unternehmen, die Anfragen innerhalb von dreißig (30) Tagen zu beantworten. Sollte ein Anspruch festgestellt werden, wird der Händler eine Gutschrift auf der zweiten geplanten Rechnung nach dem Basiszeitraum anzeigen.

2. Der eventuelle Anspruch auf Gutschriften ist in Bezug auf Verfügbarkeitszeiten gemäß dieser Vereinbarung der einzige Anspruch, welchen der Kunde für die Nichteinhaltung hat.
Stand 15.11.2021

Anlage 1 – Vertragsprodukte

Vertragsprodukte Hoster Cloud

Software für Professionelle nicht medizinische Fachbereiche
Dragon Professional Anywhere EGS GmbH Telekom
Dragon Legal Anywhere EGS GmbH Telekom
Dragon Anywhere Mobile EGS GmbH Telekom

Software für medizinische Fachbereiche
Dragon Medical One Nuance Microsoft Azure
Dragon PowerMic Mobile Nuance Microsoft Azure


Anlage 2 – Nutzungsbedingungen von NUANCE für Dragon Medical One und PowerMic Mobile

DIESE VERSION GILT FÜR KUNDEN, DIE GEHOSTETE DIENSTE ÜBER AUTORISIERTE VERTRIEBSPARTNER ERWERBEN
Fassung vom 18. Mai 2020

Diese Nutzungsbedingungen für Dragon Medical One und PowerMic Mobile („Nutzungsbedingungen“) werden von der Nuance Communications Ireland Limited mit Sitz in 20 Merrion Road, Ballsbridge, Dublin 4, Irland („Nuance“) bereitgestellt und gelten für die gehosteten Dienste und für Nuance-Software (beides wie unten definiert), die von Nuance auf dem Markt angeboten und in einer Bestellung (wie unten definiert) zwischen Ihnen („Kunde“) und dem autorisierten Vertriebspartner (wie unten definiert), bei dem Sie gehostete Dienste und Nuance-Software bestellen möchten, bezeichnet werden. Diese Nutzungsbedingungen werden für den Kunden verbindlich, wenn der Kunde nach Ausführung einer Bestellung durch einen autorisierten Vertriebspartner seiner Wahl zur Beschaffung der gehosteten Dienste und Nuance-Softwarelizenzen mit der Nutzung des gehosteten Dienstes und der Nuance-Softwarelizenzen beginnt. Nuance kann diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren, diese sind unter der folgenden URL abrufbar: https://www.nuance.com/about-us/terms-and-conditions/terms-of-service/dmo-ppm.html. Nuance empfiehlt, eine Kopie dieser Nutzungsbedingungen für Ihre Unterlagen auszudrucken.
Wenn der Kunde eine Bestellung bei einem autorisierten Vertriebspartner aufgibt und den autorisierten Vertriebspartner bezahlt, ist Nuance nicht der Anbieter der gehosteten Dienste und der Nuance-Software-Lizenzen für den Kunden und ist daher gegenüber dem Kunden nicht für die mit der Beschaffung verbundenen Verpflichtungen bezüglich der gehosteten Dienste und Nuance-Software-Lizenzen verantwortlich. Folglich ist Nuance nicht Vertragspartei des Vertrags zwischen dem Kunden und dem autorisierten Vertriebspartner und nicht an dessen Bedingungen gebunden.
Die Nutzungsbedingungen von Nuance berühren weder die vertraglichen Rechte des Kunden gegenüber dem autorisierten Vertriebspartner seiner Wahl noch die gesetzlichen Rechte des Kunden bezüglich der Beschaffung der gehosteten Dienste/Nuance-Softwarelizenzen durch eine Bestellung.

1. DEFINITIONEN. Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

1.1 „Autorisierter Benutzer“ bezeichnet einen einzelnen Mitarbeiter, Agenten oder Auftragnehmer in einer Gesundheitseinrichtung.

1.2 „Daten“ bezeichnet die Eingabe von Audio-, Bild- und/oder Textdaten, alle ausgegebenen Datenelemente (z.B. die Interpretation klinischer Inhalte in xml oder einem anderen Format), zugehörige Transkripte oder medizinische Berichte, ob in Entwurfs- oder Endfassung, alle vom Kunden im Rahmen einer Bestellung erhaltenen Informationen oder alle anderen klinischen Informationen, die Nuance vom Kunden erhalten hat.

1.3 „Autorisierter Vertriebspartner“ ist der autorisierte, unabhängige Vertriebspartner von Nuance, wie er in der Bestellung angegeben wird.

1.4 „Gehostete Dienste“ sind die folgenden Software-as-a-Service („SaaS“)-Angebote, die geistiges Eigentum von Nuance sind, von Nuance betrieben werden und in einer Bestellung angegeben sind. Die SaaS-Angebote werden dem Kunden im Rahmen eines Abonnements als Dienstleistung über das Internet zur Verfügung gestellt: (i) Dragon Medical One und/oder (ii) PowerMic Mobile.

1.5 „Gesundheitseinrichtung“ bezeichnet ein Krankenhaus, eine Arztpraxis, ein ambulantes Zentrum, eine chirurgische Einrichtung oder eine andere Einrichtung, die Gesundheitsdienstleistungen erbringt und sich vollständig im Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden befindet. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (i) die Befugnis, die Mehrheit des Vorstands einer Gesellschaft zu wählen oder ähnliche leitende Angestellte eines Unternehmens zu bestimmen oder (ii) die vertraglich vereinbarte Befugnis, den laufenden Betrieb einer Gesundheitseinrichtung zu betreiben oder zu verwalten.

1.6 „Nuance-Software“ bezeichnet die binäre Objektcode-Version einer Nuance-eigenen Thin-Client-Software oder Web-Anwendung, die Nuance (über den autorisierten Vertriebspartner) dem Kunden und seinen autorisierten Anwendern zur Verfügung stellt und die auf einem unterstützten Gerät (wie in der Dokumentation angegeben) Funktionen für den Zugriff auf und die Nutzung eines gehosteten Dienstes bereitstellt. Der Begriff „Nuance-Software“ umfasst alle Korrekturen, Modifikationen, Erweiterungen, Updates und Upgrades der Nuance-Software, die Nuance dem Kunden (über den autorisierten Vertriebspartner) im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellt sowie die gesamte zugehörige Dokumentation.

1.7 „Bestellung“ bezeichnet eine Bestellung, die der Kunde über einen autorisierten Vertriebspartner ausführt, gemäß der sich der Kunde verpflichtet, die in der Bestellung angegebenen Lizenzen für gehostete Dienste und Nuance-Software gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu erwerben

1.8 „Abonnement“ bezeichnet die Nutzung von und den Zugriff auf gehostete Dienste und Nuance-Software, die der Kunde als Teil einer Bestellung beim autorisierten Vertriebspartner erwirbt. Jedes Abonnement ermöglicht es dem Kunden, einem einzelnen autorisierten Benutzer den Zugriff und die Nutzung eines einzelnen gehosteten Dienstes während der Laufzeit des Abonnements gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen und der jeweiligen Bestellung zu gestatten.

2. BEREITSTELLUNG VON GEHOSTETEN DIENSTEN.

2.1 Gehostete Dienste. Der autorisierte Vertriebspartner wird dem Kunden während der Laufzeit des Abonnements Zugang zu den gehosteten Diensten, die in einer Bestellung angegeben sind und deren Nutzung vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ermöglichen. Nuance übernimmt das Hosting, den Betrieb und die Wartung der Geräte und Software, die die gehosteten Dienste beinhalten.

2.2 Infrastruktur und Dienstleistungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die gesamte Computer-Hardware, Software, Kommunikationsausrüstung, Telekommunikationsdienste, Internet-Konnektivität, Firewall-Funktionalität und die dazugehörige Infrastruktur bereitzustellen und/oder zu modifizieren, die erforderlich ist, damit autorisierte Benutzer auf die gehosteten Dienste (zusammenfassend als „Systeme“ bezeichnet) gemäß den Empfehlungen in der Dokumentation zugreifen und diese nutzen können. Der Kunde stellt dem autorisierten Vertriebspartner und Nuance den Zugriff auf die Systeme und Informationen in dem Maße zur Verfügung, wie dies von ihnen vernünftigerweise verlangt werden darf, um dem Kunden gehostete Dienste bereitzustellen. Der Kunde erklärt sich bereit, eine qualifizierte Person zu benennen, die als Kontaktperson des Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von gehosteten Diensten für den Kunden fungiert und einen sachkundigen Mitarbeiter oder Auftragnehmer vorzuhalten, der bei allen Fragen, die während des Routinebetriebs der gehosteten Dienste während der Laufzeit des Abonnements auftreten können, behilflich ist. Der Kunde erkennt seine Verantwortung an, die Nutzung der Nuance-Software und der gehosteten Dienste in einer Konfiguration, die die geplante Produktionsumgebung des Kunden in angemessener Weise simuliert, vor dem ersten Produktionseinsatz und vor der weiteren Nutzung nach jeder Änderung dieser Umgebung angemessen zu testen.

2.3 Datensicherung. Der Kunde erkennt an, dass die gehosteten Dienste nicht als Speicherort für die Daten des Kunden dienen und es in der Verantwortung des Kunden liegt, seine Daten zu speichern und regelmäßig zu sichern.

3. GEWÄHRUNG VON RECHTEN.

3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen und etwaiger zusätzlicher Anforderungen oder Einschränkungen, die in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem autorisierten Vertriebspartner angegeben sind, gewährt Nuance dem Kunden ein widerrufliches, nicht exklusives, nicht übertragbares und beschränktes Recht, jedem autorisierten Benutzer in der Gesundheitseinrichtung des Kunden das Recht einzuräumen:
(a) während der Laufzeit des Abonnements über das Internet auf den gehosteten Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, vorausgesetzt ein solcher Zugriff und eine solche Nutzung: (i) sind in einer Weise möglich, die der beabsichtigten Nutzung des gehosteten Dienstes entspricht (wie in diesen Nutzungsbedingungen und der Dokumentation vorgeschrieben), (ii) erfolgen ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden, die mit dieser Gesundheitseinrichtung verbunden sind und (iii) wenn der gehostete Dienst PowerMic Mobile ist, erfolgt dessen Nutzung nur in Verbindung mit einem gültigen Abonnement des gehosteten Dienstes Dragon Medical One.
b) die Nuance-Software während der Laufzeit des Abonnements für den alleinigen und beschränkten Zweck des Zugriffs und der Nutzung des gehosteten Dienstes in Verbindung mit den in Absatz 3.1.(a) gewährten Rechten zu verwenden und die Nuance-Software auf so viele Geräte herunterzuladen und zu kopieren, wie vernünftigerweise zur Ausübung des in Absatz 3.1.(a) gewährten Rechts erforderlich sind, vorausgesetzt, dass diese Nutzung und dieses Kopieren in einer Weise erfolgt, die der beabsichtigten Nutzung der Nuance-Software gemäß diesen Nutzungsbedingungen und der Dokumentation entspricht.

3.2 Einschränkungen. Der Kunde darf keinem autorisierten Benutzer den Zugriff auf und die Nutzung der gehosteten Dienste oder der Nuance-Software außerhalb der Gesundheitseinrichtung oder für den persönlichen Gebrauch des autorisierten Benutzers oder zum Nutzen Dritter gestatten. Der Kunde und seine autorisierten Nutzer dürfen (i) niemandem außer den autorisierten Nutzern den Zugriff auf die gehosteten Dienste oder die Nuance-Software oder deren Komponenten gestatten oder (ii) die Integrität oder Leistung der gehosteten Dienste beeinträchtigen oder unterbrechen. Ohne die Allgemeingültigkeit dieses Abschnitts 3.2 einzuschränken, wird der Kunde selbst weder direkt noch indirekt autorisierten Benutzern, Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Dritten gestatten Folgendes zu tun: (i) auf die gehosteten Dienste mit anderer Software oder anderen Mitteln zuzugreifen als in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben, automatisierte oder aufgezeichnete Anfragen an die gehosteten Dienste zu stellen, sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht anders vorgesehen oder die Integrität oder Leistung der gehosteten Dienste zu stören oder zu unterbrechen, (ii) jeden gehosteten Dienst oder seine Infrastruktur ohne schriftliche Genehmigung von Nuance Sicherheitstests zu unterziehen, einschließlich Penetrationstests, Netzwerkerkennung, Port- und Dienstidentifizierung, Schwachstellensuche, Passwort-Cracking oder Remote-Zugriffstests, (iii) die gehosteten Dienste, die Nuance-Software oder die Dokumentation zu modifizieren, zu portieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, (iv) jeglichen Quellcode, zugrundeliegende Ideen oder Algorithmen der gehosteten Dienste oder der Nuance-Software zu dekompilieren, zu zerlegen, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, diese zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken, und zwar mit allen Mitteln (außer in dem durch zwingende Gesetze erlaubten Umfang), (v) die gehosteten Dienste, die Nuance-Software oder die Dokumentation zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu kopieren, abzutreten, zu übertragen, zu teilen, zu vermarkten oder zu vertreiben, es sei denn, dies ist in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich gestattet, (vi) den Zugriff auf die Nuance-Software oder die gehosteten Dienste oder deren Nutzung über ein Dienstleistungsbüro, einen Timesharing- oder einem Anwendungsdienstleister zu gewähren, (vii) Eigentumshinweise, Labels oder Marken von den gehosteten Diensten, der Nuance-Software oder der Dokumentation zu entfernen, (vii) die Ergebnisse von Benchmark-Tests der gehosteten Dienste oder der Nuance-Software an Dritte weiterzugeben oder (viii) Kontrollen oder Einschränkungen, die in den gehosteten Diensten oder der Nuance-Software enthalten sind oder mit der Nutzung der gehosteten Dienste oder der Nuance-Software zusammenhängen, zu umgehen oder zu übergehen.

3.3 Eigentumsrechte. Alle Rechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt werden, sind Nuance und/oder seinen Lizenzgebern vorbehalten. Ungeachtet der Verwendung der Begriffe „Verkauf“, „Beschaffung“, „Kauf“ oder anderer ähnlicher Begriffe in diesen Nutzungsbedingungen behalten Nuance und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Anteile an den gehosteten Diensten und der Nuance-Software und allen davon abgeleiteten Werken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patent-, Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit den gehosteten Diensten und der Nuance-Software.

3.4 Compliance der autorisierten Benutzer. Der Kunde ist für die Einhaltung der Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen durch jeden autorisierten Benutzer verantwortlich und garantiert jedem autorisierten Benutzer die vollständige und getreue Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen. Das Unternehmen muss Nuance unverzüglich benachrichtigen, wenn es von einem tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Besitz oder einer unbefugten Nutzung der Nuance-Software oder der gehosteten Dienste erfährt, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden.

3.5 NMS-Kontenverwaltung. Die Nutzung und Verwaltung des Abonnements durch den Kunden und die Erstellung von Benutzerprofilen für seine autorisierten Benutzer wird von der Nuance-eigenen Nuance Management Server-Software („NMS“) verwaltet, die von Nuance gehostet wird. NMS ist Teil der gehosteten Dienste. Nuance hat einen Vertrag mit den autorisierten Vertriebspartnern abgeschlossen, um den NMS-Konsolenteil des NMS für den Kunden zu verwalten und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der autorisierte Vertriebspartner oder seine autorisierten Vertreter solche Verwaltungsdienste erbringen. Der Kunde wird dem autorisierten Vertriebspartner bei der Verwaltung des NMS-Kontos des Kunden in angemessener Weise behilflich sein.

3.6 Standorte der Rechenzentren. Wenn der Kunde in Australien oder Neuseeland ansässig ist, stellt Nuance dem Kunden die gehosteten Dienste in Rechenzentren innerhalb Australiens zur Verfügung. Wenn der Kunde in Großbritannien ansässig ist, stellt Nuance dem Kunden die gehosteten Dienste von Rechenzentren innerhalb Großbritanniens aus zur Verfügung. Wenn der Kunde in Deutschland oder Österreich ansässig ist, stellt Nuance dem Kunden die gehosteten Dienste von Rechenzentren innerhalb Deutschlands zur Verfügung. Hat der Kunde seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union, aber außerhalb Deutschlands, Österreichs und des Vereinigten Königreichs, stellt Nuance dem Kunden die gehosteten Dienste aus Rechenzentren in Frankreich zur Verfügung. Nuance kann bestimmte Support-Dienstleistungen von seinen weltweiten Standorten aus anbieten, die sich von den oben aufgeführten Standorten unterscheiden können. Nuance behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen den Standort seiner Rechenzentren sowie die von einem der Nuance-Rechenzentren unterstützten Gebiete zu ändern und/oder dem Kunden die gehosteten Dienste von Rechenzentren aus anderen als den oben aufgeführten Standorten zur Verfügung zu stellen.

4. VERANTWORTUNG FÜR DIE MEDIZINISCHE VERSORGUNG.

Der Kunde erkennt an, (a) dass die Software und die gehosteten Dienste Spracherkennung, die Verarbeitung natürlicher Sprache und die Extraktion medizinischer Fakten einsetzen können, bei denen es sich um statistische Prozesse handelt, und dass Ungenauigkeiten in solchen Prozessen und in den ausgegebenen Inhalten von Nuance Produkten und -Diensten, die solche Prozesse einsetzen, inhärent sind und (b) dass Fehler (einschließlich menschlicher Fehler) inhärent für Transkriptionsdienste sind. Der Kunde erkennt weiterhin an, dass Ungenauigkeiten und Fehler in der Ausgabe von Inhalten von Nuance Produkten und Dienstleistungen unvermeidlich sind und zustimmt, dass es in der alleinigen Verantwortung des Kunden und seiner autorisierten Benutzer liegt, Ungenauigkeiten und Fehler zu identifizieren und zu korrigieren, bevor er die Ergebnisse der Nutzung von Software, gehosteten Dienstleistungen, die unter diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden, nutzt und/oder sich auf diese verlässt. Dem entsprechend hat der Kunde Nuance, autorisierte Vertriebspartner und die jeweiligen verbundenen Unternehmen sowie die Mitglieder, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter eines jeden von ihnen (jeweils eine „freigestellte Partei“) von allen Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten, Schäden, Ansprüchen und Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen ergeben, die gegen eine schadlos gehaltene Partei aufgrund der Behauptung erhoben oder geltend gemacht werden, dass die Verwendung einer Software, eines gehosteten Dienstes durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer direkt oder indirekt den widerrechtlichen Tod oder die Körperverletzung eines Dritten verursacht oder dazu beigetragen hat, dem der Kunde oder ein autorisierter Benutzer medizinische Dienstleistungen angeboten oder zur Verfügung gestellt hat.

5. SERVICE-LEVEL-VEREINBARUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

5.1 Wenn ein Kunde bei einem autorisierten Vertriebspartner als Anbieter der gehosteten Dienste und der Nuance-Software seine Bestellung aufgegeben hat, gelten folgende Regeln für seine Beziehung zu Nuance. Die vertraglichen und gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem autorisierten Vertriebspartner bleiben von dieser Klausel unberührt.

5.2 Eine Service-Level-Vereinbarung gemäß Anhang A dieser Nutzungsbedingungen gilt für die gehosteten Dienste.

5.3 Haftungsausschluss:
(1) Soweit es das anwendbare Recht erlaubt, gibt es keine Gewährleistung – weder ausdrücklich noch konkludent, und Nuance schließt hiermit ausdrücklich jegliche konkludente Gewährleistung wegen Marktüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und/oder der Nichtverletzung von Rechten und Titeln aus. Nuance garantiert nicht, dass die gehosteten Dienste bestimmte geschäftliche oder finanzielle Erträge liefern oder dass die gehosteten Dienste ohne Fehler oder Unterbrechung ausgeführt werden.
(2) Nuance ist unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen verantwortlich oder haftbar für direkte oder sonstige Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Nutzungsbedingungen oder nach geltendem Recht ergeben.

6. SUPPORT-DIENSTE VON NUANCE.

6.1
Support. Während der Vertragslaufzeit bietet Nuance Wartungs- und Supportleistungen für die gehosteten Dienste an, zu denen auch die Fehlerbehebung und der technische Support gehören. Der Hauptansprechpartner des Kunden für Wartungs- und Support-Leistungen ist der autorisierte Vertriebspartner. Es kann jedoch Vereinbarungen zwischen dem autorisierten Vertriebspartner und Nuance geben, die es dem Kunden ermöglichen, Nuance direkt für Wartungs- und Support-Leistungen zu kontaktieren. In solchen Fällen erhält der Kunde die Kontaktdaten für die Wartungs- und Supportleistungen von Nuance über einen separaten Kommunikationskanal. Der Kunde muss Nuance seine Kontaktdaten mitteilen, um über geplante Ausfallzeiten und Wartungsaktivitäten informiert zu werden.


6.2 Service-Zeiten. Nuance bietet in den Zeitzonen des Kunden montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr Supportleistungen an. Nuance bietet an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden Support für Notfälle, wenn die gehosteten Dienste nicht oder nur teilweise verfügbar sind.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.


Laufzeit des Abonnements. Vorbehaltlich des Rechts von Nuance, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Bestimmungen zu kündigen, entspricht die anfängliche Abonnementdauer der in der jeweiligen Bestellung festgelegten Laufzeit.

8. DATEN

Wenn der Kunde die Bestellung beim autorisierten Vertriebspartner aufgibt und ein autorisierter Benutzer auf die gehosteten Dienste zugreift, werden die Bedingungen der Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung unter https://www.nuance.com/about-us/terms-and-conditions.html („DPA“) durch Verweis in diesen Vertrag aufgenommen und regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Nutzungsbedingungen, die durch die geltenden Datenschutzgesetze vorgegeben sind. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die persönlichen Kontaktdaten seiner autorisierten Benutzer zur Erfüllung der Bestellung des Kunden an Nuance weitergegeben werden. Nuance kann diese Informationen auch für seine legitimen Interessen verwenden, einschließlich für Marketingzwecke, um andere Nuance-Produkte und -Dienstleistungen zu kommunizieren, die für den Kunden von Interesse sein könnten. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Nuance unter https://www.nuance.com/about-us/company-policies/privacy-policies.html. Wenn der Kunde oder seine autorisierten Benutzer in Zukunft keine Mitteilungen mehr erhalten möchten, haben der Kunde und die autorisierten Benutzer das Recht, ihre E-Mail-Präferenzen unter https://connect.nuance.com/Subscription-Management zu verwalten.

Anhang A

Service Level Vereinbarung („SLV“) für gehostete Dienste
1. DEFINITIONEN
„Basiszeit“ ist die Gesamtzahl der Minuten in einem Kalendermonat, die am ersten Tag eines solchen Monats beginnt und am letzten Tag eines solchen Monats endet.
„Ausfallzeit“ bezeichnet die Zeit in Minuten, in der Nuance erklärt, dass der gehostete Dienst aufgrund eines Absturzes, eines Materialfehlers oder eines anderen Ausfalls nicht verfügbar ist oder einen Zeitraum, in dem die Nutzung des gehosteten Dienstes eingeschränkt ist, weil er fehlerhafte Ergebnisse liefert. Ausgeschlossene Ereignisse sind in der Ausfallzeit nicht enthalten.
„Ausgeschlossene Ereignisse“ bedeutet die Zeit in Minuten, in der der gehostete Dienst entweder nicht funktioniert oder nicht verfügbar ist auf Grund von: (a) Ausfallzeiten des Internets oder des Kundennetzwerks, (b) planmäßige Wartungsarbeiten, einschließlich Software-/Netzwerk-/Hardware-Upgrades/Veröffentlichungen, (c) Kundenaktivitäten, die die rechtzeitige Bereitstellung des Dienstes durch Nuance verhindern, (d) Ausfall einer nicht von Nuance bereitgestellten Modalität, eines Informationssystems oder einer Netzwerkkomponente, (e) Versäumnis des Kunden, den gehosteten Dienst gemäß den aktuellen Dienstspezifikationen, der Dokumentation und der beabsichtigten Nutzung zu betreiben/zu warten, (f) Faktoren, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Nuance liegen (z.B., Ereignisse höherer Gewalt, Netzwerk-/Geräteausfall außerhalb der Rechenzentren von Nuance), (g) Nutzung von Diensten/Hardware/Software, die nicht von Nuance bereitgestellt, spezifiziert oder empfohlen werden, (h) Nichteinhaltung der vorherigen Nuance-Anweisungen zur Nutzung des gehosteten Dienstes durch den Kunden, (i) Nutzung von Vorab-, Beta- oder Testversionen des gehosteten Dienstes oder einer Funktion davon, (j) nicht autorisierte Handlungen oder Unterlassungen eines Kundenmitarbeiters, Auftragnehmers oder Verkäufers, die zu fehlerhaften Eingaben oder Versuchen führen, Operationen durchzuführen, die die vorgeschriebenen Leistungsgrenzen überschreiten oder (k) Aussetzung des Zugriffs des Kunden auf gehostete Dienste durch Nuance gemäß den Nutzungsbedingungen.
„Vorfall oder Vorfälle“ bedeutet (i) ein einzelnes Ereignis oder (ii) eine Reihe von Ereignissen, die zu einer Ausfallzeit führen.

2. VERPFLICHTUNG ZUR VERFÜGBARKEIT DER GEHOSTETEN DIENSTE
Nuance erfüllt die in der nachstehenden Tabelle aufgeführte Verpflichtung zur Verfügbarkeit gehosteter Dienste in jedem Basiszeitraum abzüglich der ausgeschlossenen Ereignisse („Verpflichtung zur Verfügbarkeit gehosteter Dienste“). Wenn die Verpflichtung zur gehosteten Service-Verfügbarkeit nicht eingehalten wird und der Kunde beim autorisierten Vertriebspartner eine SLV-Gutschrift gemäß Abschnitt 2 b. beantragt hat, stellt Nuance seinem autorisierten Vertriebspartner eine Gutschrift („SLV-Gutschrift“) auf der Grundlage eines Prozentsatzes der Gebühren, die Nuance vom autorisierten Vertriebspartner für die Bestellung erhalten hat, gemäß dem folgenden Zeitplan aus:
Verpflichtung zur Betriebszeit SLV-Gutschrift
99.5% – 100% 0%
98,5% bis weniger als 99,5% 5%
Weniger als: 98,5% 10%

a. Betriebszeit. Die Verfügbarkeit wird berechnet als 100 * [1 – (Ausfallzeit geteilt durch (Basiszeit minus ausgeschlossene Ereignisse))].
b. SLV-Gutschrift. Der Kunde muss innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden ab dem Datum des Vorfalls eine SLV-Gutschrift anfordern, indem er den autorisierten Vertriebspartner kontaktiert, um eine Serviceanfrage zu eröffnen. Nuance wird alle Informationen, die vom autorisierten Vertriebspartner an Nuance weitergegeben werden, auswerten und nach bestem Wissen und Gewissen feststellen, ob eine SLV-Gutschrift geschuldet wird. Nuance wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um SLV-Gutschrift-Anträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang des Antrags vom autorisierten Vertriebspartner zu bearbeiten. Der Kunde muss sich mit dem autorisierten Vertriebspartner in Verbindung setzen, um die SLV-Gutschrift zu erhalten.
Um Anspruch auf eine SLV-Gutschrift zu haben, muss der Kunde die aktuelle oder die neueste Vorgängerversion der Nuance-Software für die gehosteten Dienste ausführen, die er vom autorisierten Vertriebspartner oder von Nuance erhaltenhat und die Nutzungsbedingungen einhalten. SLV-Gutschriften sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden, wenn Nuance eine Verpflichtung zur Verfügbarkeit gehosteter Dienste nicht einhält. SLV-Gutschriften können nicht auf ein anderes Konto übertragen oder angewendet werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf SLV-Gutschriften, wenn der Kunde zu dem Leistungsproblem beigetragen hat.

Anlage 3 – Nutzungsbedingungen für Dragon Professional Anywhere, Dragon Legal Anywhere und Dragon Anywhere Mobile

für Kunden, die gehostete Dienste über Office Automation SysTec GmbH erwerben.

Präambel

(1) Office Automation SysTec GmbH erwirbt die Produkte die Produkte Dragon Professional Anywhere, Dragon Legal Anywhere und Dragon Anywhere Mobile („Software“) über von NUANCE autorisierte Distributoren und vertreibt sie an Endkunden.

(2) Office Automation SysTec GmbH und der Distributor haben sich gegenüber dem Hersteller, der Nuance Communications Ireland Ltd. („Nuance“) verpflichtet, die Software stets unter Einbeziehung des Nuance EULA bereitzustellen.
Bislang stellt Nuance ausschließlich ein EULA für das Produkt „Medical One“ für den medizinischen Bereich bereit (sog. Nutzungsbedingungen von Nuance für Dragon Medical One und PowerMic Mobile in der Fassung vom 18. Mai 2020 / Version für Kunden, die gehostete Dienste über autorisierte Vertriebspartner erwerben), s. Anlage 2 der Vertagsvereinbarungen. Diese kann unter https://www.nuance.com/about-us/terms-and-conditions/terms-of-service/dmo-ppm.html heruntergeladen werden („EULA“).

(3) Das Produkt Medical One ist mit der Software weitestgehend funktional identisch, es unterscheidet sich allerdings in Bezug auf (a) die Endanwender und deren Wortschatz, (b) das Hosting, welches nicht von Nuance, sondern vom Distributor erbracht wird und (c) den Support, der vom jeweiligen Händler und nicht von Nuance bereitgestellt wird.

(4) Aufgrund dieser Unterschiede und der Pflicht von egs zur Einbeziehung des EULA, gilt das EULA für die Software unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungshinweise und zwar bis Nuance ein spezifisches EULA für die Software bereitstellt.
Dies vorausgeschickt, erfolgen nachfolgende Änderungshinweise zum EULA (s. Anlage 2):

Ziffer 1.1 „in einer Gesundheitseinrichtung“ wird durch „in einem Unternehmen“ ersetzt.

Ziffer 1.2 „(z.B. die Interpretation klinischer Inhalte in xml oder einem anderen Format)“, „medizinische“ und „klinischen“ wird gestrichen.

Ziffer 1.4 „, von Nuance betrieben werden“ in Satz 1 wird gestrichen und „(i) Dragon Medical One und/oder (ii) PowerMic Mobile“ wird durch „(i) Dragon Professional Anywhere, (ii) Dragon Legal Anywhere und/oder (iii) Dragon Anywhere Mobile“ ersetzt.

Ziffer 1.5 wird wie folgt vollständig ersetzt: „Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, eine Kanzlei oder einen anderen Betrieb, der Leistungen erbringt und sich vollständig im Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden befindet.“

Ziffer 2.1 „Nuance übernimmt das Hosting, den Betrieb und die Wartung der Geräte und Software, die die gehosteten Dienste beinhalten.“ wird gestrichen.

Ziffer 2.2 „und Nuance“ in Satz 2 wird gestrichen.

Ziffer 3.1 „in der Gesundheitseinrichtung“ in Satz 1 wird durch „im Unternehmen“ und „dieser Gesundheitseinrichtung“ in Satz 1 (a) (ii) wird durch „diesem Unternehmen“ ersetzt. Satz 1 (a) (iii) wird ersatzlos gestrichen.

Ziffer 3.2 „der Gesundheitseinrichtung“ in Satz 1 wird durch „des Unternehmens“ ersetzt.

Ziffer 3.5 „, die von Nuance gehostet wird“ in Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „, die von einem beauftragten Dienstleister gehostet wird.“
Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: „Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der autorisierte Vertriebspartner oder seine autorisierten Vertreter solche Verwaltungsdienste erbringen.“

Ziffer 3.6 wird wie folgt neu gefasst: „Standorte des Rechenzentrums. Wenn der Kunde in Deutschland ansässig ist, werden die gehosteten Dienste in einem Rechenzentrum in Deutschland bereitgestellt. Nuance behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen den Standort der Rechenzentren zu ändern.“

Ziffer 4 „Verantwortung für die medizinische Versorgung“ wird durch „Verantwortung für die unternehmerischen Risiken“ und „medizinischer“ und „medizinische“ wird durch „fachlicher“ und „fachliche“ ersetzt.

Ziffer 5.2 wird ersatzlos gestrichen.

Ziffer 6.1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „Es können Wartungs- und Supportleistungen für die gehosteten Dienste beauftragt werden, zu denen auch die Fehlerbehebung und der technische Support gehören können.“

Ziffer 6.2 wird ersatzlos gestrichen.

Ziffer 8 Satz 1 wird ersatzlos gestrichen.
Anhang A (SLV) wird ersatzlos gestrichen.

Anlage 4 – Ergänzende Vereinbarung über die Verschwiegenheit zur Wahrung des Berufsgeheimnisses für Drittdienstleister Software für Professionelle nicht medizinische Fachbereiche

zwischen dem Endkunden und dem Verkäufer

Präambel

(1) Der Reseller erbringt Leistungen für Berufsgeheimnisträger mit der Folge, dass er sich gegenüber seinen Endkunden zur Verschwiegenheit nach § 43e BRAO i.V.m. §§ 203, 204 StGB verpflichten muss.

(2) Der Distributor, über den der Verkäufer die Lizenzen bezieht ist im Verhältnis Reseller/Endkunde Dritter im Sinne des § 43e Abs. 3 S. 2. Nr. 3 BRAO und damit ebenfalls zur Verschwiegenheit zur verpflichten.
Dies vorausgeschickt, treffen die Parteien folgende Verschwiegenheitsvereinbarung:

§ 1 Der Distributor wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen insbesondere einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB sowie § 204 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die dem Distributor vom Verkäufer und/oder dessen Endkunden zugänglich gemacht werden.
§ 2 Diese Vereinbarung ergänzt die bestehenden Verträge, insbesondere die Regelung in § 13 (Vertraulichkeit) der AGB für Vertriebspartner (Verkäufer), die vom Distributor (dessen Vertragspartner) gestellt werden.
§ 3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig (z. B. rechtswidrig oder sonst nicht durchsetzbar) sein, ist sie durch eine einvernehmlich vereinbarte, gesetzlich gültige Bestimmung zu ersetzen, die eine ähnliche wirtschaftliche und rechtliche Auswirkung hat. Dasselbe gilt für etwaige Lücken oder Auslassungen in dieser Vereinbarung.


Anlage 5 – Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen

Zwischen Office Automation SysTec GmbH
– nachfolgend „Verkäufer“ oder „Auftragnehmer“ genannt –
Und
Endkunde
– nachfolgend „Käufer“ oder „Auftraggeber“ genannt –

Präambel

Diese Vereinbarung konkretisiert die Verpflichtungen zum Datenschutz. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. Diese Vereinbarung wird als ergänzende Regelung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwischen den Parteien getroffen.
Allgemeines
Der Auftragnehmer führt im Auftrag des Auftraggebers Installations-, Wartungs- und/oder Pflegearbeiten an IT-Systemen des Auftraggebers durch. Um die Tätigkeiten durchführen zu können sind weitreichende Berechtigungen in den einzelnen Systemen notwendig. Diese können dazu führen, dass der Auftragnehmer mit Daten des Aurftraggebers in Kontakt kommen kann. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. dessen Kunden, Mandanten, Patienten, Mitarbeitern etc. ist nicht Ziel des Auftragnehmers.
Beim Erwerb von Sprach- und Diktiersoftware as a Service (Saas) – Cloudlösung – dient die Vereinbarung dazu, die Datenschutzkette vom Auftraggeber über den Auftragnehmer Office Automation SysTec (als Verkäufer) bis zum Hersteller zu schließen.
Dauer und Beendigung des Auftrags

(1) Der Auftragnehmer führt für den Auftraggeber Leistungen (Wartung und/oder Pflege von IT-Systemen) durch. Zwischen den Parteien besteht diesbezüglich ein Vertragsverhältnis („Hauptvertrag“), das entweder auf individuellen vertraglichen Vereinbarungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf gesetzlichen Regelungen (z.B. BGB) basiert. Diese Vereinbarung beginnt ab Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer des jeweiligen Hauptvertrages.

(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt.
Gegenstand des Auftrags
• Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst auch folgende Arbeiten und/oder Leistungen: Einrichtung, Änderung und Löschung von Benutzern, Benutzerberechtigungen, Benutzerprofilen auf Server- oder Applikationseben
• Verkauf der Sprach- und Diktiersoftware als Software as a Service (Saas)
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44ff DS-GVO erfüllt sind.
• Lizenzierung und Anlegen von Benutzerlizenzen der Dragon Spracherkennung im Nuance Management Center (Lizenzierungsserver) des Herstellers NUANCE (Nuance Communications Germany GmbH, München)
• Lizenzierung der Diktatmanagement- bzw. Administrationssoftware durch die Hersteller Sonic Labs GmbH, Leipzig, Philips GmbH, Hamburg und Olympus Deutschland GmbH, Hamburg
• Anlage von Datensätzen mit Kunden-, Patienten-, Mandantenbezug insbesondere bei Anbindung der Diktiersysteme an KIS-Systeme des Auftraggebers auf Server- oder Applikationsebene.
• Eingabe, Änderung oder Löschung von Datenbankfeldern
• Erstellung bzw. Optimierung von Fachvokabularen anhand von Fachtexten des Auftraggebers
• Fernwartung von IT-Systemen
• Installation und Wartung in den Räumen des Auftraggebers
Der Auftrag kann auch die Verarbeitung folgender Arten von personenbezogenen Daten beinhalten:
• Personenstammdaten (z.B. Name, Geschlecht, Sprache)
• Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
• Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse)
• Kundenhistorie / Kommunikationsdaten (z.B. E-Mail-Korrespondenz)
• Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
• Name, Geburtsdatum, ID, Kontaktdaten, Diktatinhalte von Kunden, Patienten, Mandanten bei Anbindung an KIS-Systeme des Auftragnehmers
• ggf. weitere Daten von Betroffenen (wie Gesundheitsdaten, Behandlungsdaten) die im jeweiligen KIS-System des Auftraggebers gespeichert sind.
Kreis der von der Datenverarbeitung Betroffenen:
• Kunden
• Interessenten
• Beschäftigte
• Ansprechpartner
• ggf. Kunden, Patienten, Mandanten, Ansprechpartner, Handelsvertreter, Interessenten des Auftraggebers
• ggf. Dritte, z.B. Daten von Prozessbeteiligen bei Gutachten, jur. Schriftsätzen

Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Wartung und Pflege von IT-Systemen gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen können in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.

(2) Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege durch den Auftragnehmer feststellt.

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, die er im Zusammenhang mit den Wartungs-/Pflegearbeiten im Auftrag verarbeitet, vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.

(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist.

(4) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass für den Auftraggeber eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO im Falle einer Datenschutzverletzung bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber insbesondere und unverzüglich über unbefugte Zugriffe auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, informieren.

(5) Der Auftragnehmer wird seinen Pflichten aus Art. 30 Abs. 2 DSGVO zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses nachkommen.
Kontrollbefugnisse

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer jederzeit im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.

(2) Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erforderlich ist.


(3) Der Auftraggeber kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in der Betriebsstätte des Auftragnehmers zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Auftraggeber wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, sofern die Betriebsabläufe des Auftragnehmers durch die Kontrollen gestört werden könnten.

(4) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Auftraggeber i.S.d. Art. 58 DSGVO i.V.m. § 40 BDSG, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Auftraggeber zu erteilen.

Fernwartung
Sofern der Auftragnehmer die Wartung und/oder Pflege der IT-Systeme auch im Wege der Fernwartung durchführt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine wirksame Kontrolle der Fernwartungsarbeiten zu ermöglichen. Dies kann z.B. durch Einsatz einer Technologie erfolgen, die dem Auftraggeber ermöglicht, die vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten auf einem Monitor o.ä. Gerät zu verfolgen.

Unterauftragsverhältnisse
(1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers, auch bei ausgelagerten Nebenleistungen, angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

(2) a) Der Auftragnehmer kooperiert mit der Firma Sonic Labs GmbH, Leplaystraße 9,
D-04103 Leipzig. Dieser ist Hersteller der vertriebenen Software dns.comfort. Die Firma übernimmt die Vertretung, z.B. falls der Auftragnehmer verhindert ist und steht dem Auftragnehmer zudem für Rückfragen zur Verfügung.
b) Sprach- und Diktiersoftware as a service (Saas) wird über die Distributoren
egs Computer Vertrieb GmbH, Steinhof 5a, D-40699 Erkrath bezogen.
c) Der Internetshop oa-one wird über den Provider Alfahosting GmbH, Ankerstraße 3b, D-06108 Halle betrieben.

(3) Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel ist zulässig, soweit
– der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und
– der Auftraggeber nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und
– eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.

(4) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Das Ergebnis der Kontrolle ist vom Auftragnehmer zu dokumentieren und auf Anfrage dem Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benannt hat, sofern dies nach Art. 37 DSGVO i.V.m. § 38 BDSG erforderlich ist.

(5) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu kontrollieren.

(6) Die Verpflichtung des Unterauftragnehmers muss den Anforderungen von Art. 28 Abs. 4 DSGVO entsprechen.

(7) Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 5 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.

Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Auftraggeber zur Einhaltung der Schweigepflicht aus § 203 StGB verpflichtet ist. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer etwaige besondere Geheimnisschutzregeln mitteilen.

(2) Der Auftragnehmer sichert zu, dass ihm die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und er mit der Anwendung dieser vertraut ist. Der Auftragnehmer sichert ferner zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und diese zur Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet hat, sofern diese nicht schon anderweitig einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Wahrung von Betroffenenrechten
Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich.
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

(2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Auftraggeber auch außerhalb der Geschäftsräume des Auftraggebers durchführt (z.B. im Falle der Fernwartung), sind vom Auftragnehmer zwingend die in der Anlage zu diesem Vertrag genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten.

(3) Für den Fall, dass der Auftragnehmer Fachtexte des Auftraggebers zur Erstellung bzw. Optimierung von Vokabularen der Spracherkennung erhält, werden die erhaltenen Datenträger nach Erstellung der Vokabulare zurückgegeben bzw. vernichtet sowie eine Löschung der Fachtexte von den Datenträgern des Auftragnehmers zugesichert.
Beendigung

(1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach physisch zu löschen. Dies betrifft auch etwaige Datensicherungen beim Auftragnehmer. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder physisch zu löschen.

(2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Die Vor-Ort-Kontrolle soll mit angemessener Frist durch den Auftraggeber angekündigt werden.
Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
Unterschriften s. Deckblatt zum Vertrag.

Anlage zur Datenschutzvereinbarung: Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers zum Datenschutz gemäß Art. 32 DSGVO

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO einzuhalten:

1. Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle
Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass seine Büro- und Geschäftsräume grundsätzlich außerhalb der Büro- und Geschäftszeiten geschlossen sind.
Während der Büro- und Geschäftszeiten ist sichergestellt, dass Besucher oder sonstige Dritte sich nicht alleine in Räumen bewegen können, in denen sie Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten könnten.
Die Schlüsselvergabe und das Schlüsselmanagement erfolgt nach einem definierten Prozess, der sowohl zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses als auch zum Ende eines Arbeitsverhältnisses die Erteilung bzw. den Entzug von Zutrittsberechtigungen für Räume regelt.

Zugangskontrolle
Um Zugang zu IT-Systemen zu erhalten, müssen der Auftragnehmer und seine Beschäftigten über eine entsprechende Zugangsberechtigung verfügen. Hierzu werden entsprechende Benutzerberechtigungen von einem Administrator vergeben.
Die Passwortvorgaben beinhalten eine Mindestpasswortlänge von 8 Zeichen, wobei das Passwort auf Groß-/Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen bestehen muss.
Remote-Zugriffe auf IT-Systeme des Auftragnehmers erfolgen stets über verschlüsselte Verbindungen.
Alle Server und Client-Systeme, die bei der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber im Einsatz sind, sind durch Firewalls geschützt, die gewartet und mit aktuellen Updates und Patches versorgt werden.
Alle Mitarbeiter sind angewiesen, ihre IT-Systeme zu sperren, wenn sie diese verlassen.
Passwörter, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber erhält oder für dessen IT-Systeme verwendet, werden grundsätzlich verschlüsselt gespeichert und sind nur den Beschäftigten zugänglich zu machen, die konkret mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber betraut sind.

Zugriffskontrolle
Berechtigungen für IT-Systeme und Applikationen des Auftragnehmers werden nach dem Need-to-Know-Prinzip vergeben. Es erhalten demnach nur die Personen Zugriffsrechte auf Daten, Datenbanken oder Applikationen, die diese Daten, Anwendungen oder Datenbanken warten und pflegen bzw. in der Entwicklung tätig sind. Die Vernichtung von Datenträgern und Papier erfolgt nach DIN 66399.

Trennung
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung erhält, wird er diese getrennt von Daten anderer Kunden verarbeiten.
Pseudonymisierung & Verschlüsselung
Ein administrativer Zugriff auf IT-Systeme des Auftraggebers erfolgt grundsätzlich über verschlüsselte Verbindungen, soweit dieser nicht innerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers erfolgt.

2. Integrität
Eingabekontrolle
Der Auftragnehmer wird Eingaben, Änderungen oder Löschungen von personenbezogenen Daten, die er im Auftrag des Auftraggebers durchführt, in geeigneter Weise dokumentieren, sofern nicht sichergestellt ist, dass das jeweilige IT-System selbst eine Protokollierung entsprechender Aktivitäten durchführt.

Weitergabekontrolle
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Auftraggebers erfolgt, darf jeweils nur in dem Umfang erfolgen, wie und soweit dies mit dem Auftraggeber abgestimmt ist.
Die Nutzung von privaten Datenträgern ist dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber untersagt.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten oder Zugangsdaten für den Auftraggeber speichert oder verwaltet, trägt er Sorge dafür, dass diese Daten mindestens täglich inkrementell und wöchentlich „voll“ gesichert werden. Es gibt ein Datensicherungskonzept, dass auch das erfolgreiche Testen der Wiederherstellung von Daten beinhaltet.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
Der Auftragnehmer trägt durch Richtlinien und/oder Anweisungen an die Beschäftigten dazu bei, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise gewährleistet ist, die den Anforderungen der DSGVO entspricht.
Dies beinhaltet insbesondere eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und ggf. der Anpassung.
Es ist insbesondere sichergestellt, dass Datenschutzvorfälle von allen Beschäftigten erkannt und unverzüglich dem Auftraggeber gemeldet werden, wenn dies Daten betrifft, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung für den Auftraggeber verarbeitet werden.

Auftragskontrolle
Bei der Einbindung von externen Dienstleistern oder Dritten wird entsprechend den Vorgaben des jeweils anzuwendenden Datenschutzrechts ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen. Auftragnehmer werden auch während des Vertragsverhältnisses regelmäßig kontrolliert.

Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Etwaige nach Art. 25 DSGVO erforderliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber sind vom Auftraggeber zu treffen bzw. durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer festzulegen.

Office Automation SysTec GmbH

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